Satzung der Kampfsportschule Sini e.V.

§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr

(1) Der Verein trägt den Namen Kampfsportschule Sini e.V.
(2) Er hat den Sitz in Wuppertal.
(3) Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Wuppertal einzutragen.
(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige/mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports.
(3) Der Verein bezweckt insbesondere:

  • die Abhaltung von geordneten Sportübungen, u.a. Wettkampfsport
  • die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen
  • den Einsatz von sachgemäß ausgebildeten Übungsleiter/innen

§ 3 Selbstlosigkeit

(1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die seine Ziele unterstützt.
(2) Über den schriftlichen Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(4) Der Austritt ist nur zum Jahresende möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten.
(5) Bei schwerem Verstoß gegen Vereinsziele oder Beitragsrückstand von 2 Monaten kann das Mitglied ausgeschlossen werden. Vorher ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(6) Gegen den Ausschluss kann innerhalb 1 Monats die Mitgliederversammlung angerufen werden.

§ 5 Beiträge

Die Mitglieder zahlen Beiträge gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung von Beitragshöhe und Fälligkeit ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich.

§ 6 Organe des Vereins

  • der Vorstand
  • die Mitgliederversammlung

§ 7 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern: 1. Vorsitzende/r, 2. Vorsitzende/r, Schatzmeister/in. Zwei gemeinsam vertreten den Verein. Amtszeit: 2 Jahre, Wiederwahl möglich. Beschlüsse mit 2/3 Mehrheit. Vorstandssitzungen mindestens 4x jährlich.

§ 8 Mitgliederversammlung

Mindestens einmal jährlich. Außerordentliche MV bei 1/3 Antrag. Schriftliche Einladung mit 2 Wochen Frist. Zuständig für alle grundsätzlichen Entscheidungen. Beschlussfähig unabhängig von Anzahl Anwesender. Einfache Mehrheit entscheidet.

  • Wahl/Abwahl/Entlastung des Vorstands
  • Aufgaben des Vereins
  • Kauf/Verkauf/Belastung von Eigentum
  • Beteiligungen und Darlehen ab 1000 €
  • Mitgliedsbeiträge
  • Satzungsänderungen
  • Auflösung des Vereins

§ 9 Änderung des Zwecks und der Satzung

2/3-Mehrheit erforderlich. Tagesordnung muss Satzungsänderung enthalten. Behördenbedingte Änderungen kann Vorstand beschließen, müssen aber mitgeteilt werden.

§ 10 Beurkundung von Beschlüssen

Alle Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.

§ 11 Auflösung und Vermögensbindung

3/4-Mehrheit erforderlich. Vermögen geht an das Sportamt Wuppertal für gemeinnützige/mildtätige/kirchliche Zwecke.